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Allgemeine Geschäftsbedingungen Rabe Edelmetall OHG

§ 1 Geltungsbereich
Die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Versender/Verkäufer und der Rabe Edelmetall OHG erfolgt ausschließlich auf Basis
der nachfolgenden allgemeinen Ge- schäftsbedingungen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren ihre Gültigkeit zu dem Zeitpunkt, wo
sie seitens der Firma Rabe Edelmetall OHG durch andere Ge- schäftsbedingungen ersetzt werden, die dem Versender/Verkäufer vor
Abschluss eines Vertra- ges in angemessener Form bekannt gegeben werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Versenders bzw. Verkäufers
sind für die Geschäftsbedingungen auch dann unwirksam, wenn ihnen seitens der Firma Rabe Edelmetall OHG nicht ausdrücklich
widersprochen wird.

§ 2 Zusendung
Zusendungen aller Art von Wertgegenständen an die Firma Rabe Edelmetall OHG erfolgen ausschließlich auf Initiative sowie Veranlassung
und damit auf Risiko und Kosten des Versenders. Mit jeder Zusendung von Wertgegenständen muss der Versender ein Begleit- schreiben der
Firma Rabe Edelmetall OHG beifügen, welches er zuvor vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterzeichnet hat.

§ 3 Bewertung
Der Versender beauftragt die Firma Rabe Edelmetall OHG mit der Bewertung der übersandten Wertgegenstände. Kosten werden
dem Versender für die Bewertung der Wertge- genstände nicht berechnet. Der Versender willigt ausdrücklich ein, dass die Firma Rabe Edelmetall OHG zur Bewertung der Wertgegenstände Selbige ohne vorherige Rück- sprache mit dem Versender mechanisch bearbeiten, zerstören,
beschädigen und mit geeigne- ten Chemikalien untersuchen und testen darf. Dem Versender ist bekannt, dass die Bewertung der Wertgegenstände
zwecks Ermittlung des reinen Gold,- Silber- bzw. Edelmetallwertes im Zweifelsfalle die vollständige Beschädigung bzw. Zerstörung der Wertgegenstände
beinhaltet. Jede Beschädigung oder Zerstörung des Wertgegenstandes begründet keinen Anspruch des Versenders auf Schadensersatz oder
auf Abschluss eines Kaufvertrages über die zugesandten Wertgegenstände.

§ 4 Rücksendung von Wertgegenständen
Auf sein Verlangen und bei Nichtzustandekommen eines Kaufvertrages werden die vom Ver- sender eingesandten Wertgegenstände an Selbigen zurückgesandt.
Der Versender hat für die ordnungsgemäße Verpackung und Versendung der Wertgegenstände als versichertes Wertpa- ket mit einem
Versicherungswert von 500,00 Euro vorschüssig eine Kostenpauschale von 10,00 Euro zu zahlen. Im Falle des zufälligen Unterganges oder Verlustes
des versicherten Paketes beschränkt sich der Ersatzanspruch des Versenders auf den Versicherungswert des Pake- tes. Weitergehende Ansprüche
gegen die Firma Rabe Edelmetall OHG sind aus- geschlossen.

§ 5 Preisangebot
Nach Bewertung der zugesandten Gegenstände wird die Rabe Edelmetall OHG dem Versender ein Angebot zum Ankauf der übersandten
Wertgegenstände unterbreiten. Die Übermittlung des Angebotes kann telefonisch, per E-Mail oder auf schriftlichem Wege erfolgen. Grundlage
des Angebotes ist die Bewertung der zugesandten Gegenstände unter Berücksichti- gung des reinen Gold,- Silber- bzw. Edelmetallwertes zum
Zeitpunkt des Angebotes unter Be- rücksichtigung des Tagespreises z.B. des aktuellen Börsenkurses der verwerteten Edelmetalle. Edelsteine und
vergleichbare Gegenstände, die nicht Gold, Silber oder andere Edelmetalle dar- stellen, bleiben bei der Bewertung grundsätzlich ausgeschlossen. Ein
Ankauf dieser Edelsteine und jeglicher sonstigen Gegenstände findet grundsätzlich nicht statt.

§ 6 Kaufvertragsschluss und Zahlung des Kaufpreises
Der Kaufvertrag wird geschlossen, wenn der Versender das von der Firma Rabe Edelmetall OHG unterbreitete Angebot angenommen
hat. Neben der Annahme muss für das Zustandekommen eines Kaufvertrages eine ausdrückliche schriftliche Erklärung des Versenders vorliegen,
dass alle Kaufgegenstände ausnahmslos frei von Rechten Dritter sind, es sich um uneingeschränktes Eigentum des Versenders/Verkäufers handelt,
welches Selbiger nicht un- rechtmäßig erworben hat, und über das der Versender/Verkäufer uneingeschränkt verfügen kann. Diese Erklärung muss
bereits mit Übersendung der Wertgegenstände abgegeben werden. Der in dem Angebot und der Annahme vereinbarte Kaufpreis wird nach Eingang
der Annahmeerklärung des Versenders/Verkäufers und bei Vorliegen der weiter ergehenden Erklärung an die in der Eigentumsbestätigung angegebene
Person ausschließlich durch Banküberweisung ausgezahlt. Wenn es sich bei dem Versender/Verkäufer um einen Unternehmer im Sinne des
§ 14 BGB handelt, hat der Versender/Verkäufer dieses gesondert zu erklären. Neben der An- nahme des Kaufvertrages und der unterschriebenen
Erklärung über Eigentumsbestätigung des Versenders/Verkäufers hat Selbiger eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Rech- nung an die
Firma Rabe Edelmetall OHG auszustellen, und an Selbige zu über- senden. Der zu zahlende Kaufpreis wird in diesem Falle erst nach
Eingang der ordnungsgemä- ßen Rechnung fällig.

§ 7 Datenschutz
Rabe Edelmetall OHG wird sämtliche gesetzlichen Bestimmungen betreffend den Datenschutz beachten. Personenbezogene Daten
werden streng vertraulich behandelt, und ausschließlich zur Vertragsabwicklung und zur Bearbeitung des Auftrages verwendet, gespei- chert und
aufbewahrt. Die Rabe Edelmetall OHG gibt personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner,
welche Daten zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung des Auftrages benötigen (z.B. DPD, DHL, etc).

§ 8 Eigentumsübertragung
Die vertragsschließenden Parteien sind darüber einig, dass das Eigentum der angekauften Ge- genstände mit Zahlung des Kaufpreises auf die Rabe Edelmetall OHG über.

§ 9 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts, inbesondere des UN-Kaufrechts.
Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Bei Verbrauchern gilt dies nur insoweit, dass dem Verbraucher der gewährte gesetzliche Schutz des Aufenthaltslandes nicht entzogen wird.

§ 10 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Ist der Versender / Verkäufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Kirchlengern als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen über den Ankauf von Edelmetallen bzw. Wergegenständen vereinbart.
Andernfalls richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften.

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